Barrierefreiheitserklärung
Die MOOT Upcycling GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige Bilder verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte). Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ergänzen.
- Aufklappbare Elemente (Accordions) sind für Screenreader teilweise noch nicht optimal strukturiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05. Mai 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von moot.studio aufgefallen? Dann können Sie sich gerne direkt bei uns melden – wir nehmen jeden Hinweis ernst und versuchen, Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.
MOOT Upcycling GmbHJuliusstraße 64
12051 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@moot.eco
Telefon: 030 86321312
Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG
Wurde Ihr Feedback aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeitet, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) anrufen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit im digitalen Raum außergerichtlich zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
bei dem/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig für die Durchsetzung der Vorschriften zur Barrierefreiheit für unser Unternehmen ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Berlin.
