EmpCo-Richtlinie: Wie Unternehmen ab September 2026 über Nachhaltigkeit werben dürfen
Lukas Landefeld · Sales und Development · 6 Min. ·
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für umweltbezogene Werbeaussagen. Wer über Nachhaltigkeitsprojekte kommuniziert, muss ab diesem Datum genauer sein als bisher, sonst wird aus einer gut gemeinten Aussage ein Wettbewerbsverstoß.
Was die EmpCo-Richtlinie regelt
Hinter der Änderung steht die Richtlinie (EU) 2024/825, meist EmpCo genannt, kurz für Empowering Consumers. Deutschland hat sie im Februar 2026 ins Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb übernommen, anwendbar ist sie ab dem 27. September 2026.
Ziel ist der Schutz vor irreführenden Umweltaussagen. Betroffen sind nicht nur Konsumgüterhersteller, sondern alle, die gegenüber Verbrauchern mit Umweltbezug werben.
Die wichtigsten Verbote
Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis sind unzulässig. Formulierungen wie umweltfreundlich, grün, klimaschonend oder nachhaltig dürfen nicht pauschal verwendet werden, wenn keine anerkannte, nachgewiesene Umweltleistung dahintersteht.
Klimaneutralitätsaussagen, die auf Kompensation beruhen, sind ebenfalls unzulässig. Der Satz „klimaneutral durch Ausgleichszahlungen“ fällt damit weg.
Zukunftsversprechen brauchen einen Plan. Wer mit einem Ziel wie „klimaneutral bis 2030“ wirbt, muss einen öffentlichen, überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen vorlegen, der regelmäßig unabhängig geprüft wird.
Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr erlaubt.
Was mit der Green Claims Directive passiert ist
Parallel war eine zweite Regelung geplant, die Green Claims Directive, die Nachweispflichten im Detail geregelt hätte. Die Kommission hat den Vorschlag im Juni 2025 gestoppt, nachdem sich im Trilog keine Mehrheit fand. Das Verfahren ruht seitdem.
An EmpCo ändert das nichts. Die Richtlinie ist beschlossen, umgesetzt und ab September verbindlich.
Warum konkrete Projekte im Vorteil sind
Die neuen Regeln treffen vage Aussagen, nicht konkrete.
„Wir handeln nachhaltig“ ist angreifbar. „Wir haben 2.400 Quadratmeter Werbebanner aus der Kampagne 2025 zu 1.100 Taschen verarbeitet, statt sie zu entsorgen“ ist keine Umweltaussage im Sinne der Richtlinie, sondern eine Tatsachenbehauptung mit Beleg.
Projekte mit nachvollziehbarem Materialweg werden dadurch kommunikativ einfacher statt schwieriger. Beschrieben wird, was passiert ist, nicht welche Werte man grundsätzlich vertritt.
Drei Formulierungen, die funktionieren
Mengen statt Adjektive: Quadratmeter, Stückzahlen, Kilogramm.
Herkunft statt Wirkung: woraus das Produkt entstanden ist, statt was es angeblich bewirkt.
Vorher und nachher statt Absichtserklärung: was mit dem Material sonst passiert wäre, statt was man sich vorgenommen hat.
Zahlen sammeln, solange das Projekt läuft
Alle drei Punkte setzen voraus, dass die Zahlen vorliegen. Materialmenge, Produktanzahl und Alternativszenario fallen bei einem Upcycling-Projekt ohnehin an, sie müssen nur festgehalten werden, und zwar während das Projekt läuft. Im Nachhinein sind sie kaum zu rekonstruieren.
Wege und Regeln
