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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1.Für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
  2. 2.Gegenüber Verbrauchern, die im Sinne des § 13 BGB handeln, finden diese Bedingungen keine Anwendung.
  3. 3.Den Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartner, nachfolgend als Kunde definiert, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. 1.Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Verträge werden mit der MOOT Upcycling GmbH (MOOTstudio) geschlossen. Vertragsgegenstand ist die Anfertigung von Upcycling-Produkten aus den vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Materialien von MOOTstudio.
  2. 2.Die Darstellung der Produkte in unserem Produktkatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  3. 3.Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und werden erst durch eine unveränderte Annahme durch den Käufer oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
  4. 4.Kostensteigerungen, allein aufgrund nachträglicher Änderungen nach Produktionsfreigabe, die auf Veranlassung des Kunden geschehen, werden diesem berechnet.
  5. 5.Sollte es uns nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird dieser in jedem Fall in elektronischer Form informiert.

§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang

  1. 1.Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.
  2. 2.Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% sind produktionstechnisch bedingt und können vom Kunden nicht beanstandet werden.
  3. 3.Die Lieferzeit beginnt mit dem Eintreffen des Kundenmaterials; sie endet mit dem Tag, an dem die Ware an den Logistikpartner übergeben worden ist.
  4. 4.Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer unverzüglich mit.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. 1.Die Frist zur Begleichung unserer Rechnungen endet mit Ablauf des 14. Tages nach Wareneingang bei dem Kunden, es sei denn, es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Die Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen.
  2. 2.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  3. 3.Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis gefährdet oder der Kunde ist bei vergangenen Rechtsgeschäften seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen.
  4. 4.Behält sich der Kunde das Recht vor, ausgeliehene Musterprodukte länger als 6 Wochen nach Erhalt der Ware zu behalten, so muss dies vor Ablauf der Frist mit MOOTstudio schriftlich kommuniziert werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine schriftliche Mahnung zum Rückversand des oder der Muster(s). Sollte innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen nach Erhalt der Mahnung, das Musterprodukt nicht bei MOOTstudio ankommen, so wird dies pro Musterprodukt mit 40,00€ netto verrechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
  5. 5.Für die Zwischenlagerung von Materialien berechnen wir einen Pauschalbetrag von 15€ pro Palette (EPAL) pro Monat. Die Berechnung der Lagerungskosten beginnt ab dem ersten Tag nach Eingang des Materials bei MOOTstudio. Die Lagerungskosten werden als zusätzliche Position auf der Rechnung vermerkt.
  6. 6.Sortierungs- und Entsorgungsleistungen, welche in Verbindung mit der Umsetzung eines Projektes anfallen, werden mit 1€ pro Kilogramm Textil berechnet und als zusätzliche Position auf der Rechnung aufgelistet.
  7. 7.Bei den in Absatz 4, 5 und 6 genannten Pauschalen bleibt dem Kunden stets der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

§ 6 Gewährleistung

  1. 1.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
  2. 2.Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Der Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz.

§ 7 Haftung

Der Kunde ist sich bewusst, dass wir aus seinen gebrauchten Materialien Upcycling-Produkte herstellen und diese folglich nicht als Neuware gelten. Der Kunde weiß über Beschaffenheit und Historie der Materialien Bescheid. Wir haften nur für die Mängel unserer Dienstleistung und der von uns eingesetzten Materialien, nicht jedoch für die vom Kunden gelieferten Materialien. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Verschiedenes

  1. 1.Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. 2.Wir behalten uns das Recht vor, die gelieferten Materialien unserer Kunden nach dem Ende des 6. Monats nach Materialeingang zu entsorgen. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor der geplanten Entsorgung schriftlich oder in elektronischer Form darüber informiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung des Kunden, gilt die Entsorgung als genehmigt. Die Entsorgungskosten werden dem Kunden gemäß § 4 Abs. 6 in Rechnung gestellt.
  3. 3.Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. 4.Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

§ 9 Bild- und Copyrightrechte

  1. 1.MOOTstudio ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Upcycling-Produkte sowie die vom Kunden gelieferten Materialien zu fotografieren und die Aufnahmen auf der eigenen Internetseite sowie den eigenen Social-Media-Kanälen zu Referenz- und Marketingzwecken zu veröffentlichen. Markenzeichen, Logos oder sonstige kennzeichenrechtlich geschützte Elemente des Kunden werden dabei nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kunden abgebildet.
  2. 2.Der Kunde kann der Nutzung seiner Materialien und Produkte zu Marketingzwecken jederzeit schriftlich oder in elektronischer Form widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nach Eingang des Widerspruchs innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.

§ 10 Kundeninformationen

  1. 1.Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren entnehmen Sie bitte den Produktbeschreibungen in unserem Angebot.
  2. 2.Die vom Kunden bereitgestellten Materialien müssen gesundheitlich unbedenklich, nicht abfärbend und fehlerfrei angeliefert werden. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Lieferung von kontaminierten, gesundheitsgefährdenden oder anderweitig mangelhaften Materialien entstehen, und stellt MOOTstudio insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  3. 3.Beschwerden, Reklamationen und sonstige Gewährleistungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.